Rechtsprechung
   BPatG, 22.10.2014 - 5 Ni 20/10 (EU)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,45327
BPatG, 22.10.2014 - 5 Ni 20/10 (EU) (https://dejure.org/2014,45327)
BPatG, Entscheidung vom 22.10.2014 - 5 Ni 20/10 (EU) (https://dejure.org/2014,45327)
BPatG, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - 5 Ni 20/10 (EU) (https://dejure.org/2014,45327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,45327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Eintragung eines Patents mit der Bezeichnung "Vorrichtung zum lösbaren Verbinden eines Wischblatts mit einem Wischerarm" aufgrund unzulässiger Erweiterungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BPatG, 22.10.2014 - 5 Ni 20/10
    Entscheidend ist danach, was der mit durchschnittlichen Fähigkeiten ausgestattete Fachmann des betreffenden Gebiets der Technik der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmen kann (vgl. BGH a. a. O. Rz. 45 m. w. N. sowie BGH Beschluss vom 11. September 2013, X ZB 8/12 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren und Urteil vom 11. Februar 2014, X ZR 107/12 - Kommunikationskanal).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BPatG, 22.10.2014 - 5 Ni 20/10
    Für die Ursprungsoffenbarung des Gegenstands eines Patentanspruchs ist es nach der ständigen Rechtsprechung erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen unmittelbar und eindeutig als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (BGH Urteil vom 17. Juli 2012, X ZR 117/11 - Polymerschaum m. w. N. unter Rz. 52).
  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

    Auszug aus BPatG, 22.10.2014 - 5 Ni 20/10
    Entscheidend ist danach, was der mit durchschnittlichen Fähigkeiten ausgestattete Fachmann des betreffenden Gebiets der Technik der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmen kann (vgl. BGH a. a. O. Rz. 45 m. w. N. sowie BGH Beschluss vom 11. September 2013, X ZB 8/12 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren und Urteil vom 11. Februar 2014, X ZR 107/12 - Kommunikationskanal).
  • OLG Hamburg, 06.06.2013 - 3 U 197/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Vertrieb patentverletzender Waren:

    Außerdem hat sie am 11.05.2010 vor dem Bundespatentgericht Nichtigkeitsklage gegen das Verfügungspatent erhoben (Az: 5 Ni 20/10 (EU)), über die noch nicht entschieden ist.

    Ein Verfügungsgrund sei aber auch deshalb nicht gegeben, weil das Verfügungspatent aufgrund der bei dem BPatG zu dem Aktenzeichen 5 Ni 20/10 (EU) erhobenen Nichtigkeitsklage aller Voraussicht nach für nichtig erklärt werde und daher keinen Rechtsbestand haben werde.

  • BPatG, 23.09.2015 - 5 Ni 33/10

    Umfang der Nichtigerklärung eines europäischen Patents über ein Wischblatt für

    Er hat hierbei die von denselben Parteien bereits bei einem früheren Nichtigkeitsverfahren (Az. 5 Ni 20/10) herangezogene Druckschrift.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht