Rechtsprechung
BPatG, 22.10.2014 - 5 Ni 20/10 (EU) |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,45327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Eintragung eines Patents mit der Bezeichnung "Vorrichtung zum lösbaren Verbinden eines Wischblatts mit einem Wischerarm" aufgrund unzulässiger Erweiterungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 22.10.2014 - 5 Ni 20/10 (EU)
- BGH, 13.04.2017 - X ZR 23/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen …
Auszug aus BPatG, 22.10.2014 - 5 Ni 20/10
Entscheidend ist danach, was der mit durchschnittlichen Fähigkeiten ausgestattete Fachmann des betreffenden Gebiets der Technik der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmen kann (…vgl. BGH a. a. O. Rz. 45 m. w. N. sowie BGH Beschluss vom 11. September 2013, X ZB 8/12 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren und Urteil vom 11. Februar 2014, X ZR 107/12 - Kommunikationskanal). - BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11
Polymerschaum
Auszug aus BPatG, 22.10.2014 - 5 Ni 20/10
Für die Ursprungsoffenbarung des Gegenstands eines Patentanspruchs ist es nach der ständigen Rechtsprechung erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen unmittelbar und eindeutig als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (BGH Urteil vom 17. Juli 2012, X ZR 117/11 - Polymerschaum m. w. N. unter Rz. 52). - BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12
Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren
Auszug aus BPatG, 22.10.2014 - 5 Ni 20/10
Entscheidend ist danach, was der mit durchschnittlichen Fähigkeiten ausgestattete Fachmann des betreffenden Gebiets der Technik der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmen kann (vgl. BGH a. a. O. Rz. 45 m. w. N. sowie BGH Beschluss vom 11. September 2013, X ZB 8/12 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren und Urteil vom 11. Februar 2014, X ZR 107/12 - Kommunikationskanal).
- OLG Hamburg, 06.06.2013 - 3 U 197/10
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Vertrieb patentverletzender Waren: …
Außerdem hat sie am 11.05.2010 vor dem Bundespatentgericht Nichtigkeitsklage gegen das Verfügungspatent erhoben (Az: 5 Ni 20/10 (EU)), über die noch nicht entschieden ist.Ein Verfügungsgrund sei aber auch deshalb nicht gegeben, weil das Verfügungspatent aufgrund der bei dem BPatG zu dem Aktenzeichen 5 Ni 20/10 (EU) erhobenen Nichtigkeitsklage aller Voraussicht nach für nichtig erklärt werde und daher keinen Rechtsbestand haben werde.
- BPatG, 23.09.2015 - 5 Ni 33/10
Umfang der Nichtigerklärung eines europäischen Patents über ein Wischblatt für …
Er hat hierbei die von denselben Parteien bereits bei einem früheren Nichtigkeitsverfahren (Az. 5 Ni 20/10) herangezogene Druckschrift.